Schulbegleitung & Teilhabeassistenz – damit Schule gelingt.
Schulbegleitung & Teilhabeassistenz
Weil jedes Kind das Recht auf Teilhabe und Entwicklung hat.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ihren Platz im Schulalltag selbstbewusst und sicher einnehmen können. Mit individueller Begleitung schaffen wir stabile Strukturen, fördern soziale Integration und stärken Schritt für Schritt die Eigenständigkeit.
Schulbegleitung & Teilhabeassistenz
Unsere Mitarbeiter/innen unterstützen Kinder und Jugendliche im schulischen Alltag. Ziel ist es, eine aktive Teilnahme am Unterricht sowie am sozialenLeben in der Schule zu ermöglichen. Wir fördern Struktur, Orientierung und Selbstständigkeit, individuell abgestimmt auf den Bedarf des Kindes und in enger Zusammenarbeit mit Lehrkräften.
Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind:
- ✔ Unterstützung im Unterricht & bei Lernprozessen
- ✔ Förderung sozialer Kompetenzen
- ✔ Begleitung in Pausen & Krisensituationen
- ✔ Schulwegbegleitung
- ✔ Begleitung bei Tagesausflüge & Klassenfahrten
Hilfe bei der Antragsstellung
Die Teilhabeassistenz wird in der Regel über das zuständige Sozial- oder Jugendamt beantragt. Wir lassen Sie mit dem bürokratischen Prozess nicht allein. Von der ersten Antragstellung und eventueller Rückfragen der Behörden bis hin zur Verlängerung einer Bewilligung begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Unser Ziel ist es, den Ablauf für Sie verständlich, transparent und so unkompliziert wie möglich zu gestalten.
- ✔ Beratung zur Anspruchsprüfung
- ✔ Unterstützung bei Formularen
- ✔ Hilfe bei Verlängerungsanträgen
- ✔ Kommunikation mit den Ämtern
- ✔ Hilfe bei Verlängerungsanträgen
Welche Kinder haben Anspruch auf eine Teilhabeassistenz, was sind die häufigsten Gründe?
- ✔ Kinder mit geistiger und kognitiver Beeinträchtigung (z. B. Down-Syndrom, Lern- und Entwicklungsstörungen)
- ✔ Seelische Erkrankungen (z. B. Autismus-Spektrum-Störung, Depressionen, Angststörungen, ADHS)
- ✔ Kinder mit Bewegungs- und Mobilitätseinschränkung durch eine körperliche Beeinträchtigung (z. B. Querschnittslähmung, Muskelkrankheiten)
- ✔ Kinder mit schweren Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Seh- oder Hörbehinderung) und den daraus resultierenden zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Unterricht
- ✔ Psychische Erkrankungen mit Beeinträchtigung der Alltagsfunktion Chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes, Epilepsie, rheumatische Erkrankungen)
Die Bewilligung des Antrages ist je nach Bedarf unter Umständen eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Amtes. Es können noch andere Sachverhalte zu einem Anspruch auf eine Teilhabeassistenz führen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie nicht sicher sind ob ein Anspruch auf eine Teilhabeassistenz besteht.