Zuhören. Verstehen. Begleiten.

Schulbegleitung & Teilhabeassistenz – damit Schule gelingt.

Unser Auftrag

Schulbegleitung & Teilhabeassistenz

Weil jedes Kind das Recht auf Teilhabe und Entwicklung hat.

Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ihren Platz im Schulalltag selbstbewusst und sicher einnehmen können. Mit individueller Begleitung schaffen wir stabile Strukturen, fördern soziale Integration und stärken Schritt für Schritt die Eigenständigkeit.

Schulbegleitung

Schulbegleitung & Teilhabeassistenz

Unsere Mitarbeiter/innen unterstützen Kinder und Jugendliche im schulischen Alltag. Ziel ist es, eine aktive Teilnahme am Unterricht sowie am sozialenLeben in der Schule zu ermöglichen. Wir fördern Struktur, Orientierung und Selbstständigkeit, individuell abgestimmt auf den Bedarf des Kindes und in enger Zusammenarbeit mit Lehrkräften.

Die Schwerpunkte unserer Arbeit sind:

  • ✔ Unterstützung im Unterricht & bei Lernprozessen
  • ✔ Förderung sozialer Kompetenzen
  • ✔ Begleitung in Pausen & Krisensituationen
  • ✔ Schulwegbegleitung
  • ✔ Begleitung bei Tagesausflüge & Klassenfahrten
Mehr zur Schulbegleitung →
Antrag & Kostenübernahme

Hilfe bei der Antragsstellung

Die Teilhabeassistenz wird in der Regel über das zuständige Sozial- oder Jugendamt beantragt. Wir lassen Sie mit dem bürokratischen Prozess nicht allein. Von der ersten Antragstellung und eventueller Rückfragen der Behörden bis hin zur Verlängerung einer Bewilligung begleiten wir Sie Schritt für Schritt. Unser Ziel ist es, den Ablauf für Sie verständlich, transparent und so unkompliziert wie möglich zu gestalten.

  • ✔ Beratung zur Anspruchsprüfung
  • ✔ Unterstützung bei Formularen
  • ✔ Hilfe bei Verlängerungsanträgen
  • ✔ Kommunikation mit den Ämtern
  • ✔ Hilfe bei Verlängerungsanträgen
Mehr zur Antragstellung →
Anspruch auf eine Teilhabeassistenz

Welche Kinder haben Anspruch auf eine Teilhabeassistenz, was sind die häufigsten Gründe?

  • ✔ Kinder mit geistiger und kognitiver Beeinträchtigung (z. B. Down-Syndrom, Lern- und Entwicklungsstörungen)
  • ✔ Seelische Erkrankungen (z. B. Autismus-Spektrum-Störung, Depressionen, Angststörungen, ADHS)
  • ✔ Kinder mit Bewegungs- und Mobilitätseinschränkung durch eine körperliche Beeinträchtigung (z. B. Querschnittslähmung, Muskelkrankheiten)
  • ✔ Kinder mit schweren Sinnesbeeinträchtigungen (z. B. Seh- oder Hörbehinderung) und den daraus resultierenden zusätzlichem Unterstützungsbedarf im Unterricht
  • ✔ Psychische Erkrankungen mit Beeinträchtigung der Alltagsfunktion Chronische Erkrankungen (z. B. Diabetes, Epilepsie, rheumatische Erkrankungen)

Die Bewilligung des Antrages ist je nach Bedarf unter Umständen eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Amtes. Es können noch andere Sachverhalte zu einem Anspruch auf eine Teilhabeassistenz führen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie nicht sicher sind ob ein Anspruch auf eine Teilhabeassistenz besteht.

Für Eltern

Ihre nächsten Schritte

Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zum Start der Schulbegleitung – transparent, verständlich und persönlich.

01
Kontakt aufnehmen

Damit wir Ihnen umfassend weiterhelfen können, benötigen wir verschiedene Informationen, welche Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Aufnahmeformular übermitteln können.

In einem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, wie eine Teilhabeassistenz realisiert werden kann.

Damit wir Ihnen umfassend wei Die Informationen werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung verarbeitet und geschützt.

Unverbindliche Anfrage
02
Bedarf & Antrag klären

Der Bedarf kann z.B. durch die Lehrkraft der Schule signalisiert werden oder es gibt eindeutige Indikatoren (z.B. eine körperliche Beeinträchtigung)

Wir helfen Ihnen den Kontakt mit den Einrichtungen herzustellen, welche zuständig sind für eine Bedarfsermittlung und der Feststellung des Umfangs der Unterstützung. Wichtig: Auf das Ergebnis dieses Prozesses haben wir keinen Einfluss.

Wir werden aber nach den vorliegenden Resultaten einen unterschriftsreifen Antrag erstellen und sicherstellen, dass alle Unterlagen vorliegen, damit das zuständige Amt alle Informationen hat, um eine Entscheidung treffen zu können.

Gerne unterstützen wir Sie in diesem kompletten Prozess auch Mehrsprachig und übersetzen Briefe, von dem zuständigen Amt, in Ihre Heimatsprache.

03
Start der Begleitung

Nach Ihren Wünschen und Vorgaben werden wir Mitarbeiter/innen für die Begleitung vorschlagen, welche auch die Vorgaben des zuständigen Amt erfüllen.

Wichtig: ohne Treffen keine Begleitung !

In unseren Räumlichkeiten werden sich das Kind und die Begleitperson kennenlernen.

Durch dieses Treffen schaffen wir die Voraussetzungen für eine optimale Betreuung.

Wichtig: das Kind hat immer ein Veto-Recht. Animo & Auris und die Eltern können noch so begeistert sein für einen Betreuer/in, wenn Ihr Kind nein sagt zu dem Mitarbeiter, dann heißt es NEIN. Und wir machen einen neuen Vorschlag.

Kontakt

Unverbindlich anfragen

Schreiben Sie uns kurz – wir melden uns zeitnah zurück und besprechen die nächsten Schritte.

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    Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage zu.